Robert Hahn (SPD) und Gerd Hickmann (Grüne) überholen im Tübinger Kreistag die CDU rechts und wollen soziale Verschlechterungen durchsetzen

Änderungsanträge zum TOP 8 im Kreistag am 16. Mai 2007
Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Vorbemerkung:

Wir beantragen getrennte Abstimmung zu den Punkten a. und b. des Beschlussvorschlags zu § 6, Absatz 1.

Wir bitten die Fraktionen von CDU, Grüne, FDP und, wie aus der Zeitung zu erfahren war, SPD, den Antrag 249/07/2 zurückzuziehen, da er hinter die Härtefallregelung der Landkreisverwaltung zurückgeht und damit eine Verschlechterung des Ist-Zustandes darstellt. Die Darstellung des Schwäbischen Tagblatts vom 16. Mai 2007, dass als Gegenzug zur Beteilung der Hauptschüler an den Schülerbeförderungskosten von den gesagten Parteien diese Härtefallregelung beantragt wird, ist grober Unfug. Die Handhabung der Härtefallregelung der Kreisverwaltung wäre unbürokratischer und müsste in Zweifelsfällen nicht spitz gerechnet werden. Die Härtefallregelung und die geplante Beteiligung der Hauptschüler an den Schülerbeförderungskosten haben miteinander nichts zu tun. Bei der Beteiligung der Hauptschüler an den Schülerbeförderungskosten geht es nur darum, ob den Eltern der Hauptschüler im Jahr etwa 200 000 Euro abgenommen werden oder ob diese Bildungsnebenkosten von der Allgemeinheit, also dem Kreis, getragen werden.

Falls die Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und SPD auf ihrem Antrag bestehen, beantragen wir folgende Änderung, damit die Eltern nach diesem Antrag nicht schlechter gestellt werden als nach der Härtefallregelung der Verwaltung.

1. Statt „um weniger als 8 Prozent überschreitet“ soll es heißen: „um weniger als ca. 10 Prozent unterschreitet“.

2. Nach „deren Nettoeinkommen die gesetzliche Leistungen nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II + Kosten für angemessenen Wohnbedarf + durchschnittliche Nebenkosten der Wohnung)“ wird eingefügt: „oder der Regelung der Stadt Tübingen über das Niedrigeinkommen“.

3. In den Amtlichen Bekanntmachungen wird veröffentlicht: „Von den Schülerbeförderungskosten wird befreit, dessen Netto-Familieneinkommen unter folgenden Beträgen liegt: 1 Person 1017.-- €, 2 Personen 1420.--€, 3 Personen 1807.--€, 4 Personen 2249.--€, 5 Personen 2686.--€, 6 Personen 3122.--€ etc.

Begründung:

Zu 1: Der Antrag sollte nicht unter der Verwaltungsregelung liegen. Die Härtefallregelung als Kompensation für das Abkassieren der Eltern der Hauptschüler darzustellen, ist eine Frechheit. Diese Frechheit wird nur noch damit übertroffen, dass sich die antragstellenden Parteien mit einem Vorschlag, der unter der Verwaltungsregelung liegt, in der Presse als soziale Wohltäter feiern ließen und die SPD damit ihr Umfallen in der Einbeziehung der Hauptschüler kaschiert.

Zu 2: Für Alleinerziehende mit einem Kind und allein lebende Schüler ist die Regelung der Stadt Tübingen großzügiger. Gerade diese Betroffenen haben eine großzügige Härtefallregelung besonders nötig.

Zu 3: Damit die Härtefallregelung nicht zu einer sozialen Alibiveranstaltung verkommt, müssen die Betroffenen informiert werden. Auch die bisherige Härtefallregelung wird kaum in Anspruch genommen, da die Betroffenen schlecht informiert werden oder sind. Es wäre schäbig, darauf zu spekulieren, dass diese Regelungen kaum in Anspruch genommen werden, da die Menschen zu uninformiert, zu stolz oder zu anständig sind.

Für die Fraktion der Linken im Kreistag
Anton Brenner

Verwaltungsreform gescheitert. Vernichtendes Urteil von Personalrat und Kreistag in Tübingen

Änderungsantrag zum TOP 10
Evaluation Verwaltungsreform – Stellungnahme des Landkreises


Der Erste Abschnitt werden die Worte „im Grundsatz“ mit „nicht“, das „und“ im zweiten Satz wird mit „weder – noch“ ersetzt und erhält damit den folgenden Wortlaut:

„Aus Sicht des Landkreises Tübingen hat sich die zum 01.01.2005 erfolgte umfassende Reform der staatlichen Verwaltung auf der unteren und mittleren Ebene sowie die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg nicht bewährt. Nach zweijähriger Erfahrung wird festgestellt, dass die Verwaltungsreform weder zu einem effizienteren Verwaltungshandeln noch zu mehr Bürgernähe geführt hat.“

Der letzte Satz im ersten Abschnitt wird gestrichen, da die unter Sonderbedingungen erzielten „Effizienzrenditen“ 2005 und 2006 falsche Erwartungen wecken.



Begründung:

Der größte Teil der Stellungnahme des Landkreises Tübingen zur Evaluation der Verwaltungsreform besteht aus Kritik an dieser Reform. Deshalb sollte im ersten Abschnitt nicht der falsche Eindruck erweckt werden, die Verwaltungsreform habe sich „im Grundsatz“ bewährt und habe zu mehr „Effizienz“ und „Bürgernähe“ geführt.

Die Stellungnahme des Personalrats in Anlag 3 der Vorlage 292/07 spricht eine andere Sprache. Darin wird die „fehlende Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Entwicklung der Verwaltungsreform“ kritisiert. Sie sei „ohne Einbeziehung der Basis vor Ort übers knie gebrochen“ worden und stoße auf „wenig Akzeptanz“. Obwohl sich das Landratsamt Tübingen bemüht habe, sei die „negative Ausgangslage“ nicht völlig überwunden worden. Die Verwaltungsreform sei „einzig mit dem Ziel der Erreichung der Effizienzrendite“ eingeführt worden. Die Politik habe es versäumt, „der Öffentlichkeit den mit der Verwaltungsreform einhergehenden Abbau von Standards zu vermitteln. Es wurde im Gegenteil der Anschein erweckt, dass kurze Wege und Bürgernähe sowie Synergieeffekte den Service verbessern“. Dies sei nur in „wenigen Bereichen“ und „in geringem Umfang erreicht“ worden. Das Urteil des Personalrats ist vernichtend: „Die Gesamtbilanz ist negativ zu bewerten.“

Von „Synergieeffekten“ könne keine Rede sein: „Die Zielsetzung Synergieeffekte zu erzielen verkehrt sich ins Gegenteil“. Synergieeffekte würden „größtenteils durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufgefressen“. „Vor der Verwaltungsreform war der Einsatz von Maschinen und Gerätschaften effektiver“, schreibt der Personalrat.

Die „beruflichen Perspektiven“ der Mitarbeiter hätten sich „ebenfalls enorm verschlechtert“. „Die Verwaltungsreform führte zu einer deutlichen Schwächung der Personalvertretung.“

Deshalb wird die Verwaltungsreform „eher negativ beurteilt“. Der Satz in der Vorlage 297.1.07 „Nach 2jähriger Erfahrung wird festgestellt, dass die Verwaltungsreform zu einem effizienteren Verwaltungshandeln und zu mehr Bürgernähe geführt hat“, klingt in diesem Zusammenhang wie ein schlechter Witz. Wir sollten keine kabarettreifen Vorlagen beschließen. Der Personalrat resümiert: Die Erwartung „von hohen Synergieeffekten wurde nicht erfüllt“, sondern „durch Verwaltungsaufwand zunichte gemacht“. Die Folge: „Demotivation breitet sich aus verschiedenen Gründen aus: Kompetenzentzug, Überregulierung, Wegnahme von Entscheidungsbefugnissen, erschwerte Arbeitsabläufe, nicht mehr zu gewährleistende Qualität, fehlende berufliche Perspektive“.

Der Kreistag sollte sich hinter die Mitarbeiter des Landratsamts stellen und sich nicht als Schönfärber der Verwaltungsreform missbrauchen lassen. Deshalb bitten wir, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Für die Tübinger Linke im Kreistag
Anton Brenner

Gläsernes Rathaus

DIE LINKE. in Tübingen

Linksjugend ['solid]

Heike Hänsel (MdB)

Tobias Pflüger (MdEP)

Suche

 

Archiv

Mai 2007
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
10
11
12
13
14
15
17
18
19
20
21
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
 
 
 

Status

Online seit 1217 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 2008/05/03 11:10

Credits

Knallgrau New Media Solutions - Web Agentur für neue Medien

powered by Antville powered by Helma


xml version of this page

twoday.net AGB

User Status

Du bist nicht angemeldet.