Spirale nach unten
Mittwochsspalte im Schwäbischen Tagblatt - 08.02.2006 - Traudel Horn-Metzger
Am 14.Februar wird im Europäischen Parlament über die Dienstleistungsrichtlinie, bekannt als Bolkestein verhandelt. In Strassburg werden am 11. und 14. Februar aus der EU tausende Demonstranten erwartet. Die Richtlinie will Dienstleistungen aller Art neu regeln. „Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden“ (§ 50 EU-Vertrag). Für zahlreiche öffentliche Aufgaben werden Entgelte oder Gebühren verlangt, auch solche der öffentlichen Daseinsvorsorge. Explizit im Vertragswerk genannt sind: Gesundheits- und Pflegedienste, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft. Auch im öffentlichen Auftrag tätige Einrichtungen fallen darunter. Von Trägern der Freien Wohlfahrtpflege bis zum Tüv.
Kernstück des Entwurfs ist das Herkunftslandprinzip. Es erlaubt grenzüberschreitenden Dienstleistern, Leistungen nach den Regelungen und Vorschriften des Herkunftslandes anzubieten. Darunter fallen soziale, tarifliche, steuerliche und umweltrechtliche Standards. Ebenso gilt, dass ein Dienstleister den Firmensitz von hier in ein anderes EU-Land verlegen kann.
Diese Richtlinie wird, so sie im Parlament die Mehrheit findet, eine Spirale nach unten in Gang setzen Es wird ein Wettlauf um die niedrigsten Sozialleistungen und Steuern geführt werden. Dies träfe auch die Bürger Tübingens. Wenn Leistungen öffentlicher Daseinsvorsorge nur noch unter Rentabilitätsaspekten stattfinden, wird dann noch gewährleistet sein, flächendeckende soziale Dienstleistungen, mit guter Qualität für alle Bürger erschwinglich anzubieten? Bliebe dann die demokratische Gestaltungsmöglichkeit kommunaler Aufgaben auf der Strecke?
Auf der Agenda der kommunalen Arbeitgeber steht momentan die Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Stunden. Die Oberbürgermeisterin in Tübingen hat ja ohne Not schon die Empfehlungen der kommunalen Arbeitgeber für Neueinstellungen in die Tat umgesetzt. Die Fraktion der TÜLL unterstützt die Forderung nach Beibehaltung der 38,5 Stundenwoche und erklärt sich mit den Streiks der Beschäftigten und ihrer Dienstleistungsgewerkschaft Verdi solidarisch. Arbeitszeitverlängerung ist gewiss kein Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit – auch nicht in Tübingen.
Ganz zu Beginn meines Antritts als Stadträtin in Nachfolge von Gerhard Bialas las ich in der „Stuttgarter Zeitung“ (9.Dezember) eine interessante Meldung. Als erste Großstadt in Deutschland hat die Schwabenmetropole die Gehälter ihrer kommunalen Geschäftsführer und Eigenbetriebsleiter offen gelegt, um mehr Transparenz und Offenheit zu schaffen. Ein öffentlicher Fachtag in Stuttgart beschäftigte sich gestern mit dem Thema „Offenlegung von Managergehältern im öffentlichen Bereich“. Die TÜLL hat, diesem Beispiel folgend, einen entsprechenden Antrag zur Offenlegung von Gehältern der Geschäftsführern von Betrieben mit kommunaler Beteiligung und Eigenbetriebsleiter im Gemeinderat gestellt.
Am 14.Februar wird im Europäischen Parlament über die Dienstleistungsrichtlinie, bekannt als Bolkestein verhandelt. In Strassburg werden am 11. und 14. Februar aus der EU tausende Demonstranten erwartet. Die Richtlinie will Dienstleistungen aller Art neu regeln. „Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrages sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden“ (§ 50 EU-Vertrag). Für zahlreiche öffentliche Aufgaben werden Entgelte oder Gebühren verlangt, auch solche der öffentlichen Daseinsvorsorge. Explizit im Vertragswerk genannt sind: Gesundheits- und Pflegedienste, Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft. Auch im öffentlichen Auftrag tätige Einrichtungen fallen darunter. Von Trägern der Freien Wohlfahrtpflege bis zum Tüv.Kernstück des Entwurfs ist das Herkunftslandprinzip. Es erlaubt grenzüberschreitenden Dienstleistern, Leistungen nach den Regelungen und Vorschriften des Herkunftslandes anzubieten. Darunter fallen soziale, tarifliche, steuerliche und umweltrechtliche Standards. Ebenso gilt, dass ein Dienstleister den Firmensitz von hier in ein anderes EU-Land verlegen kann.
Diese Richtlinie wird, so sie im Parlament die Mehrheit findet, eine Spirale nach unten in Gang setzen Es wird ein Wettlauf um die niedrigsten Sozialleistungen und Steuern geführt werden. Dies träfe auch die Bürger Tübingens. Wenn Leistungen öffentlicher Daseinsvorsorge nur noch unter Rentabilitätsaspekten stattfinden, wird dann noch gewährleistet sein, flächendeckende soziale Dienstleistungen, mit guter Qualität für alle Bürger erschwinglich anzubieten? Bliebe dann die demokratische Gestaltungsmöglichkeit kommunaler Aufgaben auf der Strecke?
Auf der Agenda der kommunalen Arbeitgeber steht momentan die Verlängerung der Arbeitszeit auf 40 Stunden. Die Oberbürgermeisterin in Tübingen hat ja ohne Not schon die Empfehlungen der kommunalen Arbeitgeber für Neueinstellungen in die Tat umgesetzt. Die Fraktion der TÜLL unterstützt die Forderung nach Beibehaltung der 38,5 Stundenwoche und erklärt sich mit den Streiks der Beschäftigten und ihrer Dienstleistungsgewerkschaft Verdi solidarisch. Arbeitszeitverlängerung ist gewiss kein Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit – auch nicht in Tübingen.
Ganz zu Beginn meines Antritts als Stadträtin in Nachfolge von Gerhard Bialas las ich in der „Stuttgarter Zeitung“ (9.Dezember) eine interessante Meldung. Als erste Großstadt in Deutschland hat die Schwabenmetropole die Gehälter ihrer kommunalen Geschäftsführer und Eigenbetriebsleiter offen gelegt, um mehr Transparenz und Offenheit zu schaffen. Ein öffentlicher Fachtag in Stuttgart beschäftigte sich gestern mit dem Thema „Offenlegung von Managergehältern im öffentlichen Bereich“. Die TÜLL hat, diesem Beispiel folgend, einen entsprechenden Antrag zur Offenlegung von Gehältern der Geschäftsführern von Betrieben mit kommunaler Beteiligung und Eigenbetriebsleiter im Gemeinderat gestellt.
frederic - 2006/02/10 12:48
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