Antrag: Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen

Antrag - TüL-L Stadtratsfraktion - 10. April 2006

Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Universitätsstadt Tübingen vom Januar 2005

Folgender Satz soll in die Satzung wieder aufgenommen werden:

„Zusätzlich können Kinder aufgenommen werden, die den überwiegenden Teil des Tages von Verwandten oder Tageseltern betreut werden, sofern diese in Tübingen wohnen.“

Begründung:
Auch für Kinder von Eltern, die in Tübingen arbeiten aber außerhalb wohnen , sollten Kindertageseinrichtungen ohne Nachteil zugänglich sein.

Eine Ausgleichszahlung zwischen der Ursprungsgemeinde des Kindes und der Stadtverwaltung kann verhandelt werden, sollte aber nicht auf die Eltern abgewälzt werden. Wer in Tübingen arbeitet, trägt auch bei zu Einnahmen der Stadt. Eine gesetzliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist vom Land Baden-Württemberg vorgesehen.

Im Zeitalter des Fallens der Grenzen in „Europa“ für Dienstleistungen und Waren
sollten nicht ausgerechnet für kleine Kinder mittelalterliche Grenzen zwischen Tübingen und dem Umland aufgebaut werden.


Für die Fraktion: Gerlinde Strasdeit

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Zuletzt aktualisiert: 2008/05/03 11:10

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