Antrag: Änderung der Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Antrag - TüL-L Stadtratsfraktion - 10. April 2006

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Antrag:

1. eine lineare Tabelle verwenden, mit Höchstbeträgen bei 50 000 Euro. Jahreseinkommensschritte werden ermäßigend abgestuft in 1000 Euro. (Derzeit Staffelung im 10 000 er Euro Schritt).
2. für die Niedrigeinkommen müssen unter 20.400 € Jahreseinkommen weitere Absenkungen der Beiträge möglich sein.
3. wir beantragen Satzungsvereinfachungen:
a.ab 5 Kinder generell gebührenfrei. Dies ist ein rentenpolitisches Signal. Keine eigene Tabelle.
b.Paragraph 2 Absatz 3 ändern in: ... werden alle Kinder berücksichtigt, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
c.Paragraph 2 Absatz 4 ändern in: Bruttoeinkommen sind alle positiven Einkünfte minus 35 von Hundert des Bruttoeinkommens.
d.die Verpflegungskostenpauschale entsprechend Essenstagen erheben.
4. Das Kindergartenjahr vor der Einschulung ist gebührenfrei.


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soma - 2006/07/26 01:26

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