Verletzung der Informationspflicht der Stadtverwaltung Tübingen / Untätigkeitsklage

An das
Regierungspräsidium Tübingen
Kommunalaufsicht
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen


Tübingen, den 8. September 2006

Verletzung der Informationspflicht der Stadtverwaltung Tübingen / Untätigkeitsklage


Sehr geehrte Damen und Herren,

vor neun Monaten, am 4. Dezember 2005 habe ich namens der Gemeinderatsfraktion der Tübinger Linken beantragt, eine genaue Aufstellung aller bisher angefallenen Kosten für den Technologiepark « Obere Viehweide » vorzulegen. Die Frau Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer versprach in der Gemeinderatssitzung, die Aufstellung vorzulegen. Vom Stadtkämmerer, Herrn Rein, wissen wir, dass er längst die Zahlen zusammengstellt hat.

Doch das Ergebnis wird zurückgehalten und unserer Fraktion, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorenthalten. Da bei dreimonatiger Untätigkeit der Behörden eine Untätigkeitsklage möglich ist, versuchen wir nun auf diesem Weg die Herausgabe der Zahlen zu erreichen.

Wir bitten Sie als Aufsichtsbehörde, die Frau Oberbürgermeisterin anzuweisen, die genaue Kostenaufstellung unverzüglich vorzulegen.

Es ist im Interesse der Stadt, dass Sie der Frau Russ-Scherer untersagen, die Herausgabe wichtiger Zahlen bis nach der Oberbürgermeisterwahl zu verschleppen.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Brenner



Unser Antrag vom 4. Dezember 2005 hatte folgenden Wortlaut:

Antrag: Technologiepark « Obere Viehweide » umfassende Kosten- und Finanzierungsübersicht

Schon mehrfach haben wir beantragt, dass die Stadtverwaltung eine Zusammenstellung aller bisherigen Kosten des Technologieparks „Obere Viehweide“ vorlegt. Insbesondere sollten alle Kosten ablesbar sein, die bisher bei der Stadt Tübingen hängen geblieben sind.

Die jetzt wieder vorgelegte „aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht“ erfüllt diese Anforderungen nicht.

Deshalb beantragen wir jetzt zum wiederholten Mal, dass die Verwaltung eine Zusammenstellung aller Kosten, auch der inzwischen addierbaren Mietdefizite, einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung (die Stadt rechnet mit 6 Prozent), auch der vom Eigenbetrieb Entsorgung (EBT) getragenen entwässerungstechnischen Erschließung, vorlegt.

Die Aufstellung der Kosten der Stadt sollte folgendermaßen aufgebaut sein:


1. Bisherige Aufwendungen laut KUF 6 615 509,00 €
2. weitere Kosten des EBT 1 963 412,00 €
3. Mietdefizite 2003-2005 2 200 000,00 €
4. Kosten für die Vermarktung (WIT, STERN) 800 000,00 €
6. Verwaltungskostenumlage 200 000,00 €
7. Verzinsung des eingesetzten Kapitals 1 000 000,00 €

Gesamtkosten der Stadt bis 31.12.2005 : 12 788 921,00 €


Abzüglich der Einnahmen:

1. Verkaufserlöse 564 650,00 €
2. Miet- und Pachterlöse 274 355,00 €
3. Zuschüsse des Landes 2 841 693,00 €

Einnahmen 3 680 698,00 €

Bisheriges Defizit für die Stadt Tübingen 9 108 223,00 €

Kalkuliertes Defizit bei Beschlussfassung 1 500 000,00 €

Zählt man die Verluste der Stadt Reutlingen, des Landes Baden-Württemberg und der TTR (L-Bank) noch dazu, wurden sicher bisher über 20 Millionen Euro Steuergelder auf der Oberen Viehweide in Tübingen versenkt.

Die Zahlen sind entweder der Vorlage 321a/2005 entnommen oder Annäherungswerte. Wir wollen, dass die Stadt die exakten Zahlen vorlegt.

Wenn die Stadt sich weiter weigert, werden wir uns an die Aufsichtsbehörden wenden und eine Außenprüfung beantragen.

Für die Fraktion der Tübinger Linken: Anton Brenner
4. Dezember 2005

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