Muss Oberbürgermeisterin Russ-Scherer nach dem Dresdener OB Roßberg ebenfalls mit Ersatzvornahme bis hin zur Amtsenthebung rechnen?

russ-scherer
Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer im Dauerärger mit der Kommunalaufsicht

Das Regierungspräsidium hat mit Schreiben vom 12.09.2006 der Stadtratsfraktion der Tübinger Linken mitgeteilt, dass die Stadt Tübingen zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Am 8.09.2006 hatte sich Stadtrat Brenner namens der Fraktion beim Regierungspräsidium beschwert:

« Vor neun Monaten, am 4. Dezember 2005 habe ich namens der Gemeinderatsfraktion der Tübinger Linken beantragt, eine genaue Aufstellung aller bisher angefallenen Kosten für den Technologiepark « Obere Viehweide » vorzulegen. Die Frau Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer versprach in der Gemeinderatssitzung, die Aufstellung vorzulegen. Vom Stadtkämmerer, Herrn Rein, wissen wir, dass er längst die Zahlen zusammengstellt hat.

Doch das Ergebnis wird zurückgehalten und unserer Fraktion, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorenthalten. Da bei dreimonatiger Untätigkeit der Behörden eine Untätigkeitsklage möglich ist, versuchen wir nun auf diesem Weg die Herausgabe der Zahlen zu erreichen.

Wir bitten Sie als Aufsichtsbehörde, die Frau Oberbürgermeisterin anzuweisen, die genaue Kostenaufstellung unverzüglich vorzulegen.

Es ist im Interesse der Stadt, dass Sie der Frau Russ-Scherer untersagen, die Herausgabe wichtiger Zahlen bis nach der Oberbürgermeisterwahl zu verschleppen. »

Wenn die Oberbürgermeisterin weiter mauert und die Zahlen zurückhält, kann die Aufsichtsbehörde selber aktiv werden. Dr. Friedrich Weber als Leiter der Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium kann gegen gemeindliche Rechtsverstöße mit den ihm zur Verfügung stehenden präventiven aber auch repressiven Aufsichtsmitteln bis hin zur Ersatzvornahme tätig werden. Dann wird eben der Stadtkämmerer Rein direkt vom Regierungspräsidium angewiesen, die zurückgehaltenen Zahlen herauszurücken.

Im Extremfall kann die Oberbürgermeisterin von ihrem Amt entbunden werden und ein Beauftragter der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) bestellt werden: Als Rechtsaufsichtsmaßnahmen kommen in Betracht: Information über die gemeindlichen Angelegenheiten, Beanstandung rechtswidriger Beschlüsse und Verfügungen sowie deren Aufhebung oder Änderung, Recht der Ersatzvornahme, falls die Gemeinde den Anordnungen der Aufsichtsbehörde nicht nachkommt, und die Bestellung eines Beauftragten, falls der geordnete Gang der Verwaltung durch Beschlußunfähigkeit des Gemeinderates oder durch seine Weigerung, gesetzmäßige Anordnungen der Rechtsaufsichtsbehörde auszuführen, ernstlich behindert ist.

Das Regierungspräsidium Tübingen wird, wie die schnelle Reaktion zeigt, eine Verschleppung der Herausgabe der Zahlen bis nach der Oberbürgermeisterwahl in fünf Wochen nicht zulassen.

Für die Gemeinderatsfraktion der Tübinger Linken
Anton Brenner

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