Philipp Maußhardt und Sepp Wais wollen Palmer vor den Linken schützen und in die Falle tappen lassen.
Kann Boris Palmer jetzt dem Druck von Boehringer nachgeben und seinen Plan, die Bürger entscheiden lassen, sausen lassen? Wir raten ihm weiter, nicht wortbrüchig zu werden. Man kann sich nicht auf der Woge der Saustall-Skepsis wählen lassen und danach den unverzüglichen Bau der Sauställe absichern. Einen schlechteren Start kann man sich kaum denken. Außerdem fällt dem neuen OB und dem Gemeinderat kein Zacken aus der Krone, wenn die Bürger entscheiden, wie es weitergeht. Wenn der Gemeinderat einen Bürgerentscheid beschließt, kann er über die Fragestellung entscheiden. Es könnten also die Alternativen gegenübergestellt werden. Wir werden das am 20.11. im Gemeinderat anregen.
Wenn die Bürgerinitiative und wir ein Bürgerbegehren anstrengen, und daran besteht kein Zweifel, dass wir das versuchen werden, die Telefone laufen bei uns heiß und viele Wähler fühlen sich verarscht, - dann entscheiden wir über die Fragestellung. Noch könnte sich Palmer an die Spitze setzen. Sonst geht es wie in Freiburg.
Über diese Position, die nicht hinter einem geheimen "Vertrauensverhältnis" versteckt werden muss, informierten wir auch Sepp Wais vom Schwäbischen Tagblatt und Philipp Maushardt vom Tübinger Wochenblatt.
Philipp Mausshardt, Kaffeegast von Brigitte Russ-Scherer und von ihr auch in Sachen Obere Viehweide mit PR-Aufträgen betraut, warnte Palmer in einem Leitartikel des renommierten "Tübinger Wochenblatts" vor einer "Falle". Er hat wohl Angst, Palmer könnte die "Mutprobe", nach der Wahl auf das Wählervotum zu pfeifen, nicht bestehen. Auch Sepp Wais spielte eher den Klatschreporter, um vor dem "lieben Anton" zu warnen, und verkündete am Schluss seines Leitartikels im "Schwäbischen Tagblatt" vom gleichen Tage als Evangelium die merkwürdige Rechtsauffassung der Rathaus-Schmalspurjuristen Großhans und Lucke, ein Bürgerentscheid sei rechtlich gar nicht möglich.
Darauf schrieb ich an den lieben Sepp vom Schwäbischen Tagblatt:
Schade, dass sich Lucke auf das Niveau von Großhans begibt und das Tagblatt das auch noch unhinterfragt als letzte Weisheit ausgibt. Selbstverständlich ist ein Bürgerentscheid möglich. Im von Prof. Dr. Roland Geitmann verfassten Merkblatt "Die Durchführung von Bürgerbegehren und -entscheiden in Baden-Württemberg" ist zu lesen:
"Durch die im Landtag BW am 27.7.05 beschlossenen Streichung des Positivkatalogs in § 21 Abs 1 Gemeindeordnung sind nun z.B. bürgerentscheidsfähig geworden: ... Bauplanungsrechtliches Einvernehmen zu Baugesuchen ... (Seite 7)
Und genau darum geht es am 5.2.07 im Gemeinderat.
Die Bauleitplaung beginnt erst mit der Bauvoranfrage. Und erst ab da ist ein Bürgerentscheid ausgenommen. "Die amtliche Gesetzesbegründung der Landesregierung stellt hierzu klar: "Grundsatzentscheidungen im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Gemeindeentwicklung sind davon nicht berührt." So können etwa einzelne kommunale Projekte, die Auslöser eines Bebauungsplanverfahrens sind, ebenso wie Grundstücksverkäufe Gegenstand eines Bürgerbegehrens und -entscheids sein." (Seite 2/3)
Also, wenn das keine "Grundsatzentscheidung im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens" ist, dann gibt es keine. Außerdem stehen Grundstücksverkäufe und Käufe im Zusammenhang mit dem Boehringer-Projekt an.
Boris Palmer hat mir mitgeteilt, dass er kein Problem mit unserem Antrag habe.
Ich bitte darüber im Tagblatt zu berichten. Es sollte ja kein ehernes Gesetz für das Tagblatt sein: "Großhansla locuta, causa finita."
Wenn die Bürgerinitiative und wir ein Bürgerbegehren anstrengen, und daran besteht kein Zweifel, dass wir das versuchen werden, die Telefone laufen bei uns heiß und viele Wähler fühlen sich verarscht, - dann entscheiden wir über die Fragestellung. Noch könnte sich Palmer an die Spitze setzen. Sonst geht es wie in Freiburg.
Über diese Position, die nicht hinter einem geheimen "Vertrauensverhältnis" versteckt werden muss, informierten wir auch Sepp Wais vom Schwäbischen Tagblatt und Philipp Maushardt vom Tübinger Wochenblatt.
Philipp Mausshardt, Kaffeegast von Brigitte Russ-Scherer und von ihr auch in Sachen Obere Viehweide mit PR-Aufträgen betraut, warnte Palmer in einem Leitartikel des renommierten "Tübinger Wochenblatts" vor einer "Falle". Er hat wohl Angst, Palmer könnte die "Mutprobe", nach der Wahl auf das Wählervotum zu pfeifen, nicht bestehen. Auch Sepp Wais spielte eher den Klatschreporter, um vor dem "lieben Anton" zu warnen, und verkündete am Schluss seines Leitartikels im "Schwäbischen Tagblatt" vom gleichen Tage als Evangelium die merkwürdige Rechtsauffassung der Rathaus-Schmalspurjuristen Großhans und Lucke, ein Bürgerentscheid sei rechtlich gar nicht möglich.
Darauf schrieb ich an den lieben Sepp vom Schwäbischen Tagblatt:
Schade, dass sich Lucke auf das Niveau von Großhans begibt und das Tagblatt das auch noch unhinterfragt als letzte Weisheit ausgibt. Selbstverständlich ist ein Bürgerentscheid möglich. Im von Prof. Dr. Roland Geitmann verfassten Merkblatt "Die Durchführung von Bürgerbegehren und -entscheiden in Baden-Württemberg" ist zu lesen:
"Durch die im Landtag BW am 27.7.05 beschlossenen Streichung des Positivkatalogs in § 21 Abs 1 Gemeindeordnung sind nun z.B. bürgerentscheidsfähig geworden: ... Bauplanungsrechtliches Einvernehmen zu Baugesuchen ... (Seite 7)
Und genau darum geht es am 5.2.07 im Gemeinderat.
Die Bauleitplaung beginnt erst mit der Bauvoranfrage. Und erst ab da ist ein Bürgerentscheid ausgenommen. "Die amtliche Gesetzesbegründung der Landesregierung stellt hierzu klar: "Grundsatzentscheidungen im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Gemeindeentwicklung sind davon nicht berührt." So können etwa einzelne kommunale Projekte, die Auslöser eines Bebauungsplanverfahrens sind, ebenso wie Grundstücksverkäufe Gegenstand eines Bürgerbegehrens und -entscheids sein." (Seite 2/3)
Also, wenn das keine "Grundsatzentscheidung im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens" ist, dann gibt es keine. Außerdem stehen Grundstücksverkäufe und Käufe im Zusammenhang mit dem Boehringer-Projekt an.
Boris Palmer hat mir mitgeteilt, dass er kein Problem mit unserem Antrag habe.
Ich bitte darüber im Tagblatt zu berichten. Es sollte ja kein ehernes Gesetz für das Tagblatt sein: "Großhansla locuta, causa finita."
Anton Brenner - 2006/11/16 18:24
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