Boehringer-Saustall ist bürgerentscheidsfähig
Jetzt rudern Großhans und Lucke zurück. Der liebe Sepp berichtet darüber im Schwäbischen Tagblatt vom 18.11.2006:
Stadt sucht Rat bei externem Gutachter
Bürgermeister Michael Lucke will die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids juristisch prüfen lassen
TÜBINGEN (sep). Anders als noch vor drei Tagen will man jetzt im Tübinger Rathaus nicht mehr ausschließen, dass ein Bürgerentscheid über die Boehringer-Ansiedlung eventuell doch zulässig ist. Diese Frage soll nun einer renommierten Anwaltskanzlei zur rechtlichen Beurteilung vorgelegt werden – was Tübingens baldiger OB Boris Palmer ausdrücklich begrüßt.
Noch am Mittwoch hatten Bürgermeister Michael Lucke und Hauptamtsleiter Jochen Großhans auf TAGBLATT-Anfrage erklärt, dass ihrer Ansicht nach die Gemeindeordnung im Fall Boehringer wohl keinen Spielraum für einen Bürgerentscheid lasse (wir berichteten). Diese „Spontanauskunft“, so räumte Lucke gestern auf einer Pressekonferenz ein, war möglicherweise etwas voreilig: „Wir wollen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, wir würden uns da zu früh und ohne gründliche Prüfung festlegen, deshalb werden wir jetzt einen erfahrenen Verwaltungsjuristen mit dieser schwierigen Frage betrauen.“
Schwierig, so Lucke weiter, sei die Frage der Zulässigkeit eines Bürgerentscheids vor allem deswegen, weil die betreffenden Vorschriften in der Gemeindeordnung erst vor einem Jahr gründlich überarbeitet worden seien: „Seither gibt es zwar eine ganze Reihe unterschiedlicher Meinungen, wie der neue Paragraf korrekt auszulegen sei, aber noch keine gültige Rechtsprechung.“
Für TÜLL-Sprecher Anton Brenner, der am Montag im Gemeinderat für einen Bürgerentscheid am 4. Februar plädieren wird, ist die Sache längst entschieden: „Selbstverständlich ist ein Bürgerentscheid möglich.“ Als Kronzeugen dafür benennt er den Kehler Hochschullehrer Prof. Roland Geitmann, der sich wiederum auf die amtliche Gesetzesbegründung der Landesregierung beruft. Danach kann man „Grundsatzentscheidungen im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Gemeindeentwicklung“ durchaus einem Bürgerentscheid unterwerfen.
Auch Boris Palmer hält eine Volksabstimmung über die Zukunft der Oberen Viehweide für möglich: „Ein Bürgerentscheid könnte zum Beispiel die Frage erfassen, ob die Stadt den Technologiepark mit der Firma Boehringer weiterverfolgen oder die Umwandlung in ein Wohngebiet anstreben soll.“ Ebenso denkbar wäre es für ihn, „die Mitwirkung der Stadt an der Ansiedlung jenseits baurechtlicher Aspekte zu thematisieren“. Von sich aus strebt Palmer derzeit (wie berichtet) allerdings keinen Bürgerentscheid an. Trotzdem will er nicht ausschließen, dass er sich vielleicht doch noch für ein Basis-Votum stark macht: „Dafür wird der Verlauf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 6. Dezember wichtig sein.“
Stadt sucht Rat bei externem Gutachter
Bürgermeister Michael Lucke will die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids juristisch prüfen lassen
TÜBINGEN (sep). Anders als noch vor drei Tagen will man jetzt im Tübinger Rathaus nicht mehr ausschließen, dass ein Bürgerentscheid über die Boehringer-Ansiedlung eventuell doch zulässig ist. Diese Frage soll nun einer renommierten Anwaltskanzlei zur rechtlichen Beurteilung vorgelegt werden – was Tübingens baldiger OB Boris Palmer ausdrücklich begrüßt.
Noch am Mittwoch hatten Bürgermeister Michael Lucke und Hauptamtsleiter Jochen Großhans auf TAGBLATT-Anfrage erklärt, dass ihrer Ansicht nach die Gemeindeordnung im Fall Boehringer wohl keinen Spielraum für einen Bürgerentscheid lasse (wir berichteten). Diese „Spontanauskunft“, so räumte Lucke gestern auf einer Pressekonferenz ein, war möglicherweise etwas voreilig: „Wir wollen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, wir würden uns da zu früh und ohne gründliche Prüfung festlegen, deshalb werden wir jetzt einen erfahrenen Verwaltungsjuristen mit dieser schwierigen Frage betrauen.“
Schwierig, so Lucke weiter, sei die Frage der Zulässigkeit eines Bürgerentscheids vor allem deswegen, weil die betreffenden Vorschriften in der Gemeindeordnung erst vor einem Jahr gründlich überarbeitet worden seien: „Seither gibt es zwar eine ganze Reihe unterschiedlicher Meinungen, wie der neue Paragraf korrekt auszulegen sei, aber noch keine gültige Rechtsprechung.“
Für TÜLL-Sprecher Anton Brenner, der am Montag im Gemeinderat für einen Bürgerentscheid am 4. Februar plädieren wird, ist die Sache längst entschieden: „Selbstverständlich ist ein Bürgerentscheid möglich.“ Als Kronzeugen dafür benennt er den Kehler Hochschullehrer Prof. Roland Geitmann, der sich wiederum auf die amtliche Gesetzesbegründung der Landesregierung beruft. Danach kann man „Grundsatzentscheidungen im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Gemeindeentwicklung“ durchaus einem Bürgerentscheid unterwerfen.
Auch Boris Palmer hält eine Volksabstimmung über die Zukunft der Oberen Viehweide für möglich: „Ein Bürgerentscheid könnte zum Beispiel die Frage erfassen, ob die Stadt den Technologiepark mit der Firma Boehringer weiterverfolgen oder die Umwandlung in ein Wohngebiet anstreben soll.“ Ebenso denkbar wäre es für ihn, „die Mitwirkung der Stadt an der Ansiedlung jenseits baurechtlicher Aspekte zu thematisieren“. Von sich aus strebt Palmer derzeit (wie berichtet) allerdings keinen Bürgerentscheid an. Trotzdem will er nicht ausschließen, dass er sich vielleicht doch noch für ein Basis-Votum stark macht: „Dafür wird der Verlauf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 6. Dezember wichtig sein.“
Anton Brenner - 2006/11/18 11:18
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