Eine Stadt muss den Anfang machen. Kindergartenbeiträge in Tübingen werden abgeschafft

Haushaltsanträge der Tübinger Linken 2007 5. Dezember 2007

In unserem Haushaltsantrag vom 19.12.2005 hatten wir gefordert:

„Nach dem Vorbild der Landesregierung von Hessen untersagt die Stadt Tübingen den Stadtwerken weitere Strom- und Gaspreiserhöhungen. Der Tübinger Gemeinderat schließt sich der Meinung des hessischen Wirtschaftsministers an: „Nach den Preissteigerungen für Benzin und Diesel, für Heizöl und Gas sind vielen Haushalten weitere Belastungen nicht mehr zuzumuten.“ Die Begründung des Ministers, weitere Tariferhöhungen abzulehnen, trifft auch für Tübingen zu: „Das hätte die Kaufkraft der Bürger weiter geschwächt und das Wachstum der Binnennachfrage abgewürgt.“ Der Gemeinderat weist die Tübinger Stadtwerke an, den Tübingern, die sich langfristig an die Stadtwerke binden, eine Bestpreis-Garantie für Strom, Gas und Wasser anzubieten.“

Im Strombereich sind die Stadtwerke unserem Antrag gefolgt. Sie liegen an 2. Stelle. Nach dem Gasrechner (focus, verivox) liegen die Stadtwerke Tübingen jedoch im Gas-Bereich an der 775. Stelle, mit einem Mehrpreis von 29,6% (bei 20000 kw).
Deshalb wiederholen wir unseren Antrag:

„Der Gemeinderat weist die Tübinger Stadtwerke an, den Tübingern, die sich langfristig an die Stadtwerke binden, eine Bestpreis-Garantie für Strom, Gas und Wasser anzubieten.“

Außerdem hatten wir vor einem Jahr gefordert:

„Bei allen Gebäuden der Stadt und der städtischen GmbHs kommen die Energie- und Betriebskosten auf den Prüfstand. Investitionen in moderne Technik und Wärmedämmung verringern schnell die laufenden Kosten.
Außer dem Energiemanagement muss ein Energie-Preis-Management selbstverständlich sein.
Für Strom, Gas und Wasser darf nur der am Markt erzielbare niederste Preis bezahlt werden.
Im folgenden Jahr wird dafür ein Einsparpotential von 300 000 Euro, das sind knapp 10 Prozent, eingesetzt. Wenn diese 300 000 Euro Mehrkosten als Gewinn bei den Stadtwerken bleiben, bedeutet dies, dass die Stadt um etwa 120 000 Euro ärmer wird, die dann als Gewinnsteuern an Bund und Land abgeführt werden müssen.“

In Sachen Wärmedämmung und moderne Heiztechnik tut sich jetzt endlich etwas, nachdem alle städtischen Gebäude untersucht sind und Oberbürgermeister Palmer eine neue Modernisierungs-Schwerpunktsetzung angekündigt hat. Was die Energiepreise (Strom, Gas, Fernwärme) angeht, haben wir immer noch keine Auskunft erhalten. Es ist ja unsinnig, wenn die Stadt an die Stadtwerke mehr bezahlt als die Vertragskunden Universität und Klinikum. Die damit erzielten Gewinne müssen ja nur zu Lasten der Stadt versteuert werden.

Wir wiederholen deshalb als unseren ersten Einsparungsantrag:

1. Die Nebenkosten der Gebäude werden mit 300 000 Euro niedriger angesetzt.

Wir bleiben auch bei unserem Antrag vom letzten Jahr zur Grundsteuer:

Da die Konjunktur anzieht und die Finanzzuweisungen ab 2006 wieder steigen, wird ab 2007 die Grundsteuer auf 410 Punkte zurückgeführt. Die Erhöhung aus dem Jahr 2004 auf 450 wurde damals von einigen als vorübergehende Maßnahme begründet.

„Wir sind gegen eine Anhebung der Grundsteuer“, schrieb der FDP-Generalsekretär Niebel am 4. August 2005. Und der Rottenburger FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Bauer wehrte sich gegen die Grundsteuererhöhung: „Sie beträfe insbesondere die ohnehin belasteten jungen Familien und ältere Mitbürger, die ihre Immobilie als Altersvorsorge nutzen, aber auch alle Mieter, auf deren Miete die Steuer sofort umgelegt würde.“ Auch für den FDP-Kommunalpolitiker Sieber aus München ist klar: „Leidtragende sind in „erster Linie die Mieter, auf die diese Kosten umgelegt werden. Wie immer trifft es besonders Bürger mit kleinem Geldbeutel. Für eine Familie, bei der am Monatsende kein Geld übrig bleibt, ist auch eine Mieterhöhung um wenige Euro bitter.“ Und auch die Lübecker FDP spottet: „So fiel den Sozialdemokraten zur Begrenzung des Haushaltsdefizits der Stadt nichts Besseres ein, als den Steuer- und Gebührenzahler noch mehr auszupressen (Grundsteuererhöhung)“. Außerhalb Tübingens scheint es auch vernünftige SPD-Kommunalpolitiker zu geben. So die Kelkheimer SPD: „Die massive Erhöhung der Grundsteuer B schadete Gewerbe und Einzelhandel nicht nur durch hohe Steuerlasten für Gewerbegrundstücke. Durch die Mehrbelastung im Jahr wird jeder Familie in erheblichem Maß Einkommen entzogen, was die Binnenkaufkraft schwächt und sich weiter negativ auf die mittelständischen betriebe und Einzelhändler auswirken wird.“ Zudem werde die Stadt aufgrund der Grundsteuererhöhung als Wohnort gerade für junge Familien unattraktiv. Außerdem sei eine Grundsteuererhöhung unsozial, weil die Steuer auf die Mieter abgewälzt wird.

Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur geht davon aus, dass die Grundsteuer den Charakter einer Einwohnersteuer erhalten hat, da sie Eigentümer wie Mieter trifft. Die Rechtfertigung der Grundsteuer wird häufig bestritten, da sie sowohl gegen den Halbteilungsgrundsatz (die Hälfte des Ertrags muss beim Bürger bleiben) wie gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip (die Steuer muss jeden gleich treffen, weshalb gleiche Steuern für alle die Reichen ungerecht bevorzugen) verstößt. In der Steuerreformdebatte besteht Einigkeit darin, dass eine nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestaffelte Gemeinde- oder Einwohnereinkommenssteuer gerechter wäre. Deshalb sollte die Stadt Tübingen zurückhaltend sein und nicht ausgerechnet bei dieser umstrittenen Steuerart besonders zulangen.

Auch aus ökologischen Gründen ist die Grundsteuer, wie sie heute erhoben wird, kontraproduktiv. In der taz vom 7.10.2003 steht unter der Überschrift „Mit Wachstum in den Ruin“, die Grundsteuer wirke auf die Siedlungsentwicklung expansiv. Flächenzehrende Einfamiliensiedlungen in Randzonen würden am geringsten belastet, Anreize für die nötige Innenentwicklung und eine flächensparende Bebauung wären nicht enthalten. ...
Unser Antrag ist auch ein Anreiz, die Abwanderung in das Umland von Tübingen auszubremsen, die Pendlerbelastung zum Arbeitsplatz zu verringern, die Steuerkraft Tübingens durch steigende Einwohnerzahlen und Gewerbeansiedlung zu stärken.

Die wirtschaftliche Entwicklung hat uns Recht gegeben. UFW/WUT und FDP hatten vor drei Jahren ihre Zustimmung zu der Erhöhung von 410 auf 450 Punkte ja mit der Bedingung verknüpft, bei besserer Haushaltslage wieder auf 410 Punkte zurückzugehen. Als ein OB-Kandidat die städtische Verschuldung dramatisierte, ist ihm FDP-Stadtrat Schöning ja fast an die Kehle gesprungen. Deshalb stehen FDP und UFW-WUT jetzt im Wort. Die Linke und die CDU waren ohnehin für die Beibehaltung von 410 Punkten beim Grundsteuer-Hebesatz.

Doch wir haben jetzt lediglich eine Debatte darüber, ob wir den Hebesatz auf 470 oder 490 Punkte erhöhen sollen. Bei 470 Punkten werden die Tübinger über 1,7 Millionen jährlich mehr geschröpft als beim versprochenen Hebesatz von 410. Bei 490 Punkten wären es jährlich über 2,2 Millionen, die den Bürgern und damit Handel und Gewerbe in Tübingen an Kaufkraft entzogen werden.
Wir bestehen darauf, dass diese Summe den Bürgern zurückgegeben wird.

Allerdings können wir unter einer Bedingung den Kompromissvorschlag 470 Punkte Grundsteuer mittragen. Der den Bürgern abgenommene Betrag von über 1,7 Millionen wird den am stärksten belasteten Bürgern, denen mit Kindern, zurückgegeben.

2. Die Stadt Tübingen streicht die Betreuungsgebühren für die Kindergärten (296 000), die der Kinderbetreuungseinrichtungen (1 370 500) und der Schülerhorte (83 000), also zusammen 1749 700 Euro, genau die Summe, die die Stadt jährlich durch die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer von 410 auf 470 Punkte mehr einnimmt. Dass der Tübinger „Kindersommer“ für Familien, die ALG II beziehen, kostenlos sein muss, ist keine Frage für eine einigermaßen sozial denkende Stadt und fällt finanziell kaum ins Gewicht.

Die positiven Folgen würden weit über Tübingen hinaus wirken. Wir hätten ein Zeichen gesetzt im Wettbewerb der Städte um junge Familien. Die Abwanderung in die Umlandgemeinden würde gestoppt bzw. umgedreht. Das Ziel von 10 000 mehr Einwohnern in den nächsten acht Jahren würde realistisch. Die beschämenden Zustände, dass Eltern einen Offenbarungseid leisten müssen, wenn sie niedrigere Kinderbetreuungsgebühren wollen, wären vorbei. Der Verwaltungsaufwand würde erheblich geringer. Diese Maßnahme hätte sich in weit kürzerer Zeit amortisiert, als jede Erneuerungsinvestition zum Energiesparen.

3. Der unmögliche Zustand, dass die Stadt fest eine dreiviertel Million jährlich verliert durch die Mietgarantien für das leer stehenden Technologieparkgebäude, kann in diesem Jahr abgestellt werden. Das muss oberste Priorität für den Oberbürgermeister haben. Dazu kann der Zweck des Technologieparks von der reinen Fixierung auf Biotechnologie auf einen Technologiepark für alle Zukunftstechnologien erweitert werden (Solar, Biorohstoffe). Dann wäre es sicher auch möglich, dass die L-Bank und die TTR selbst das Vermietungsrisiko übernimmt wie in Reutlingen. Über Nacht wäre dann auch das Tübinger Gebäude voll. Da das Jahr schon angefangen hat, setzen wir dafür nur eine Kosteneinsparung in Höhe von 500 000 Euro ein.

4. Im Haushalt werden alle Ansätze für externe Beratung, für den Bertelsmann’schen Verwaltungs-Reform-Zirkus, und für die überflüssigen Matrix-Strukturen wie Führungsunterstützung und Kompetenzcenter gestrichen oder gekürzt. Pauschal werden dafür 200 000 Euro weniger ausgegeben.

5. Die Töpfe für die Kultur- und Sozialinitiativen werden jeweils um 75 000, insgesamt also 150000 Euro erhöht, um die dringendsten Anforderungen der oft ums Überleben kämpfenden Initiativen erfüllen zu können. Kultur- und soziale Standards sind Werbefaktoren für Tübingen, da können wir uns eine teure Pressarbeit ersparen.

6. Die Altenhilfe erhält 150 000 Euro, um durch einige Personalstellen mehr eine menschenwürdige Versorgung unserer älteren Mitbürger sicher zu stellen. Wir möchten es keinem Gemeinderatskollegen wünschen, dass er im Alter wegen zu knappem Personal stundenlang im eigenen Seich liegen muss.

7. Die Stadt leistet sich 50 000 Euro für eine dringend benötigte Stelle in der Schulsozialarbeit. Vorbeugen ist klüger und preiswerter, als nachher ein Leben lang für die sozialen Folgekosten aufzukommen.

Abzüglich unserer Einsparvorschläge in Höhe von 1 Million belaufen sich unsere Mehrausgeben bzw. Mindereinnahmen auf 1,1 Millionen. Diese werden durch eine weitere Erhöhung des Planansatzes für die Gewerbesteuereinnahmen um 400 000 Euro (gegenüber der jüngst schon aufgestockten Annahme der Verwaltung) und der Finanzzuweisungen um 700 000 Euro gegenfinanziert. Wie im letzten Jahr werden das Wirtschaftswachstum und damit die Steuerzuweisungen über den Erwartungen liegen, das trauen wir dem Kapitalismus durchaus zu.


Was nichts oder kaum etwas kostet, möchten wir an dieser Stelle zum wiederholten Male anmahnen:

• Wer will, erhält die Gemeinderatsvorlagen per Email zugesandt, das spart Papier.
• Im Gemeinderat erhält jede Fraktion einen Netzanschluss für Laptops.
• Das Tübinger Gemeinderats Informationssystem wird aktualisiert allen Gemeinderäten auf DVD zur Verfügung gestellt (alle Unterlagen und Protokolle von 1991 bis 2007).
• Die Gemeinderatsprotokolle und alle Vorlagen (Ausnahme: Personalsachen und Angebotsdetails) werden ins Internet gestellt.
• Auch die Vorberatungen und die Aufsichtsräte tagen öffentlich, wie es das Informationsfreiheitsgesetz vorsieht (Wir haben nichts zu verbergen).

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