Beschäftigte vor Lohndumping und Hungerlöhnen schützen

Leserbrief - 03.04.07 - Bernhard Strasdeit

Unser Antrag, öffentliche Aufträge an Tariftreue zu binden, scheiterte im Kreistag nur knapp. In anderen Städten sind solche Regelungen selbstverständlich. Das Bundesverfassungsgericht erklärte es für rechtens, die Vergabe öffentlicher Aufträge in Berlin an die Bezahlung von Tariflöhnen zu knüpfen.

Schade, dass die CDU-Kollegin Ute Friesch und der CDU-Kollege Klaus Tappeser darauf so unqualifiziert reagierten. Es geht doch nicht darum, einen unerreichbaren Zulieferer von IBM in Indien zu kontrollieren. Wir wollen, dass Auftragsnehmer und ihre hier tätigen Sub- und SubSub-Unternehmer Auflagen erhalten, auf hiesigen Baustellen und in öffentlichen Einrichtungen. Es geht darum, Beschäftigte vor Lohndumping und Hungerlöhnen zu schützen. Es geht auch um den Erhalt von solchen mittelständischen Betrieben, Handwerkern, Dienstleistern, die ihren Mitarbeitern ordentliche Löhne bezahlen.

Warum scheut die Landes-CDU ein Tariftreuegesetz wie der Teufel das Weihwasser? Warum bekämpfen CDU und SPD gleichzeitig die Idee eines gesetzlich garantierten Mindestlohns bei acht Euro? Ich fand es gut, dass SPD und Grüne im Kreistag den Antrag der Linken in abgewandelter Form unterstütz haben. Mal sehen, ob sie das auch im Gemeinderat tun.

Bernhard Strasdeit, Kreisrat der Linken, Tübingen

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