Robert Hahn (SPD) und Gerd Hickmann (Grüne) überholen im Tübinger Kreistag die CDU rechts und wollen soziale Verschlechterungen durchsetzen

Änderungsanträge zum TOP 8 im Kreistag am 16. Mai 2007
Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Vorbemerkung:

Wir beantragen getrennte Abstimmung zu den Punkten a. und b. des Beschlussvorschlags zu § 6, Absatz 1.

Wir bitten die Fraktionen von CDU, Grüne, FDP und, wie aus der Zeitung zu erfahren war, SPD, den Antrag 249/07/2 zurückzuziehen, da er hinter die Härtefallregelung der Landkreisverwaltung zurückgeht und damit eine Verschlechterung des Ist-Zustandes darstellt. Die Darstellung des Schwäbischen Tagblatts vom 16. Mai 2007, dass als Gegenzug zur Beteilung der Hauptschüler an den Schülerbeförderungskosten von den gesagten Parteien diese Härtefallregelung beantragt wird, ist grober Unfug. Die Handhabung der Härtefallregelung der Kreisverwaltung wäre unbürokratischer und müsste in Zweifelsfällen nicht spitz gerechnet werden. Die Härtefallregelung und die geplante Beteiligung der Hauptschüler an den Schülerbeförderungskosten haben miteinander nichts zu tun. Bei der Beteiligung der Hauptschüler an den Schülerbeförderungskosten geht es nur darum, ob den Eltern der Hauptschüler im Jahr etwa 200 000 Euro abgenommen werden oder ob diese Bildungsnebenkosten von der Allgemeinheit, also dem Kreis, getragen werden.

Falls die Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und SPD auf ihrem Antrag bestehen, beantragen wir folgende Änderung, damit die Eltern nach diesem Antrag nicht schlechter gestellt werden als nach der Härtefallregelung der Verwaltung.

1. Statt „um weniger als 8 Prozent überschreitet“ soll es heißen: „um weniger als ca. 10 Prozent unterschreitet“.

2. Nach „deren Nettoeinkommen die gesetzliche Leistungen nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II + Kosten für angemessenen Wohnbedarf + durchschnittliche Nebenkosten der Wohnung)“ wird eingefügt: „oder der Regelung der Stadt Tübingen über das Niedrigeinkommen“.

3. In den Amtlichen Bekanntmachungen wird veröffentlicht: „Von den Schülerbeförderungskosten wird befreit, dessen Netto-Familieneinkommen unter folgenden Beträgen liegt: 1 Person 1017.-- €, 2 Personen 1420.--€, 3 Personen 1807.--€, 4 Personen 2249.--€, 5 Personen 2686.--€, 6 Personen 3122.--€ etc.

Begründung:

Zu 1: Der Antrag sollte nicht unter der Verwaltungsregelung liegen. Die Härtefallregelung als Kompensation für das Abkassieren der Eltern der Hauptschüler darzustellen, ist eine Frechheit. Diese Frechheit wird nur noch damit übertroffen, dass sich die antragstellenden Parteien mit einem Vorschlag, der unter der Verwaltungsregelung liegt, in der Presse als soziale Wohltäter feiern ließen und die SPD damit ihr Umfallen in der Einbeziehung der Hauptschüler kaschiert.

Zu 2: Für Alleinerziehende mit einem Kind und allein lebende Schüler ist die Regelung der Stadt Tübingen großzügiger. Gerade diese Betroffenen haben eine großzügige Härtefallregelung besonders nötig.

Zu 3: Damit die Härtefallregelung nicht zu einer sozialen Alibiveranstaltung verkommt, müssen die Betroffenen informiert werden. Auch die bisherige Härtefallregelung wird kaum in Anspruch genommen, da die Betroffenen schlecht informiert werden oder sind. Es wäre schäbig, darauf zu spekulieren, dass diese Regelungen kaum in Anspruch genommen werden, da die Menschen zu uninformiert, zu stolz oder zu anständig sind.

Für die Fraktion der Linken im Kreistag
Anton Brenner

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