Antrag: Gebührenfreiheit für GeringverdienerInnen und keine Gebührenerhöhung

Antrag zur Beschlussvorlage 64/2005 - Gebührenerhöhung im Bereich der Kindertageseinrichtungen - Gemeinderat - 11.4.2005

Wir beantragen:
Gebührenfreiheit in der Einkommensstufe bis 20.400 €;
in allen anderen Einkommensstufen keine Erhöhungen.



Begründung:
Wenn eine Gebührenstaffelung überhaupt Sinn macht, dann muß sie im untersten Einkommensbereich voll greifen.

Die Stadtverwaltung rechnet seit Wochen die Tabellen hoch und runter an einer Erhöhung der Gebühren. Im Herbst 2003 hatte der Gemeinderat schon einer heftigen Gebührenerhöhung zugestimmt. Kinderbetreuung kann jedoch nicht nur als Kostenfaktoren gesehen werden. Jeder Euro, der in Kinderbetreuung investiert wird, sagt die GEW, bringt einen drei bis vierfachen Ertrag. Mehrere Studien haben errechnet, dass durch ein besseres Kinderbetreuungsangebot die Familieneinkommen, die Steuereinnahmen und die Beiträge für die Sozialversicherung steigen würden. Im Saarland wurde von der CDU-Landesregierung im Jahr 2000 der Elternbeitrag für Kinder, die das letzte Kindergartenjahr vor dem Wechsel in die Grundschule besuchen, abgeschafft. Das geht in die richtige Richtung. Auch Günther Oettingers Vorschlag zur Abschaffung der Gebühren begrüßen wir. Zusammen mit der GEW wollen wir den kostenlosen Besuch von Kindertageseinrichtungen für alle Kinder ermöglichen.

Solange die Stadt Geld hat für die Subventionierung leerstehender Technologiegebäude, vorgehalten für nichtexistierender Existenzgründer, sollten Eltern nicht für Gebührenerhöhungen herangezogen werden.

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Zuletzt aktualisiert: 2008/05/03 11:10

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