Stadtwerke Tübingen probieren die "Russen-Inkasso"-Nummer - Nötigung oder Tübinger Walpurgis-Brauch?
Offener Brief an die Stadtwerke Tübingen- 29.04.05 - Anton Brenner
Ein Mann im schwarzen Anzug in Begleitung eines Hemdsärmeligen läutete am 28. Mai 2005 um ca. 15.45 Uhr an meiner Haustüre im Buckenloh 11. Mein Sohn öffnete die Türe und sagte mir, da draußen stünden zwei Männer, die etwas von mir wollten. Ohne sich vorzustellen überreichte der Schwarzgekleidete mir einen Brief. Es sei ihnen ein Anliegen gewesen, den Brief persönlich zu übergaben.
Der Brief war von den Stadtwerken Tübingen und enthielt eine Unterlassungserklärung, die ich bei Androhung von 10 000 Euro bis zum 2. Mai 2005, 15 Uhr unterzeichnen solle.
Es geht um einen Leserbrief, der am 15.4.2005 im Schwäbischen Tagblatt veröffentlicht wurde, und in dem ich die Preise der Stadtwerke Tübingen mit denen der EnBW verglichen hatte, Stand März 2005. Die Stadtwerkedirektoren Wiebecke und Dr. Kötzle schrieben mir daraufhin am 19.04.2005 einen Brief, in dem sie unter anderem mit einem Vergleich ihres langfristigen Tarifs mit einem kurzfristig kündbaren Tarif von Schwabenstrom einen Preisvorteil der Stadtwerke Tübingen errechneten. Wenn dieses Rechenkunststück wie gewünscht im Schwäbischen Tagblatt veröffentlicht worden wäre, wäre dies eine bewusste Irreführung der Kunden seitens der beiden Direktoren gewesen. Auch meine Berechnung der unterschiedlichen Wassertarife bestritten sie, indem sie nur das Frischwasser als Vergleichsmaßstab heranzogen, während ich in meinem Leserbrief von den Stadtwerken und der Stadt gesprochen hatte: Die Stadt kassiert für das Abwasser, die Stadtwerke für das Frischwasser, eingezogen wird beides von den Stadtwerken.
Nur beim Gastarif hatte sich im April tatsächlich etwas geändert, worauf ich in einem Antwortbrief vom 20. April 2005 den Heiztarif der Stadtwerke mit den Tarifen der EnBW verglich. Während die Tübinger also im März noch bis zu 16 Prozent mehr zahlen mussten, verringerte sich diese Differenz im April auf ca. 10%.
Von der in dem Brief vom 19. April 2005 großspurig aufgestellten Behauptung, meine Zahlen seien „zum großen Teil falsch“ ist in dem jetzigen Schreiben nicht mehr die Rede. Über den Strom- und Wasserpreisvergleich steht dort kein Wort mehr. Kern des Unterlassungsbegehrens ist letztlich nur die Interpretation der Stadtwerke Tübingen, ich hätte auch den Gas-Normaltarif vergleichen müssen, wörtlich: „Diese Umstände kennen Sie bzw. hätten Sie bei ein wenig sorgfältigerer Recherche sofort erkennen können.“
Da der Tübinger Normaltarif jedoch völlig systemwidrig unter dem Heiztarif liegt, bin ich darauf nicht gekommen. In Freiburg liegt bei 20 000 kWh/a Gasabnahme der „maxi-Traif“ 5,8% unter dem „medi-Tarif“, In Heidelberg liegt der Comfort-Tarif 6,7 Prozent unter dem Standard-Tarif. In Tübingen ist es umgekehrt.
Beim Normaltarif der Stadtwerke Tübingen beträgt die Preisdifferenz zum Preisrechner der EnBW „nur“ 8,13 Prozent bei 20000 kWh/a, bzw. 10,32 Prozent bei 30 000 kWh/a. Ich bin beim Vergleich der Heiztarife auf 9,9 Prozent gekommen. Und diese Differenz soll „geschäftsschädigend“ und „beleidigend“ sein? Unsere Internetveröffentlichungen werden selbstverständlich mit dem aktualisierten Preisvergleich ab April 2005, dem Vergleich des Normaltarifs der Stadtwerke mit dem Preisrechner der EnBW und diesem Schreiben ergänzt.
Wegen der Unterschiede im Vergleich der Heiztarife und der Normaltarife schickten mir die Stadtwerke zwei Herren ins Haus, die mir, meiner Frau und meinem Sohn das Drohbild einer „Russen-Incasso“ Firma vermittelten. Wegen eines unterschiedlichen , aber für jeden nachvollziehbaren Preisvergleichs (die Internetquellen, die jeder nachsehen kann, wurden angegeben), der jedoch in beiden Fällen ca. 10 Prozent höhere Preise in Tübingen ergibt, werden mir 10000 Euro Strafe angedroht. Das ist absurd.
Verständlich wird die Aktion nur als Versuch der Nötigung. Eine kritischer Gemeinderat soll mundtot gemacht werden. Das Signal an die anderen Stadträte lautet: Wenn ihr euch wehrt, wird es teuer. Juristen raten mir, die Stadtwerke Tübingen anzuzeigen. Als Stadtrat bin ich dem Wohl der Wähler und allen Tübinger Bürgern verpflichtet. Es ist meine Aufgabe, überhöhte Gebühren anzuprangern. Ich fühle mich in bester Gesellschaft. Auch Bundeskanzler Schröder wird nicht müde, die überhöhten Tarife der Versorger zu kritisieren.
Wenn die Stadtwerke Tübingen mit ihrer Drohkulisse Erfolg hätten, würde das die politischen Mandatsträger einschüchtern und eine wirksame öffentliche Kontrolle behindern.
Da die Aktion der Stadtwerke möglicherweise unüberlegt kurz vor der Walpurgisnacht verabredet oder angeordnet wurde, gebe ich den Verantwortlichen der Stadtwerke Zeit bis Montag, dem 2. Mai 2005, 15 Uhr, sich zu erklären. Sie können gerne die „Russen-Inkasso“-Nummer wiederholen, die Kameras liegen bereit. Das Schreiben mit der Überschrift: „Vorab per Fax – eilige Fristsache“, sollte jedoch nicht wie am 28. April 2005 nach der Haustüren-Inszenierung eingehen.
Anton Brenner, Stadt- und Kreisrat
Ein Mann im schwarzen Anzug in Begleitung eines Hemdsärmeligen läutete am 28. Mai 2005 um ca. 15.45 Uhr an meiner Haustüre im Buckenloh 11. Mein Sohn öffnete die Türe und sagte mir, da draußen stünden zwei Männer, die etwas von mir wollten. Ohne sich vorzustellen überreichte der Schwarzgekleidete mir einen Brief. Es sei ihnen ein Anliegen gewesen, den Brief persönlich zu übergaben. Der Brief war von den Stadtwerken Tübingen und enthielt eine Unterlassungserklärung, die ich bei Androhung von 10 000 Euro bis zum 2. Mai 2005, 15 Uhr unterzeichnen solle.
Es geht um einen Leserbrief, der am 15.4.2005 im Schwäbischen Tagblatt veröffentlicht wurde, und in dem ich die Preise der Stadtwerke Tübingen mit denen der EnBW verglichen hatte, Stand März 2005. Die Stadtwerkedirektoren Wiebecke und Dr. Kötzle schrieben mir daraufhin am 19.04.2005 einen Brief, in dem sie unter anderem mit einem Vergleich ihres langfristigen Tarifs mit einem kurzfristig kündbaren Tarif von Schwabenstrom einen Preisvorteil der Stadtwerke Tübingen errechneten. Wenn dieses Rechenkunststück wie gewünscht im Schwäbischen Tagblatt veröffentlicht worden wäre, wäre dies eine bewusste Irreführung der Kunden seitens der beiden Direktoren gewesen. Auch meine Berechnung der unterschiedlichen Wassertarife bestritten sie, indem sie nur das Frischwasser als Vergleichsmaßstab heranzogen, während ich in meinem Leserbrief von den Stadtwerken und der Stadt gesprochen hatte: Die Stadt kassiert für das Abwasser, die Stadtwerke für das Frischwasser, eingezogen wird beides von den Stadtwerken.
Nur beim Gastarif hatte sich im April tatsächlich etwas geändert, worauf ich in einem Antwortbrief vom 20. April 2005 den Heiztarif der Stadtwerke mit den Tarifen der EnBW verglich. Während die Tübinger also im März noch bis zu 16 Prozent mehr zahlen mussten, verringerte sich diese Differenz im April auf ca. 10%.
Von der in dem Brief vom 19. April 2005 großspurig aufgestellten Behauptung, meine Zahlen seien „zum großen Teil falsch“ ist in dem jetzigen Schreiben nicht mehr die Rede. Über den Strom- und Wasserpreisvergleich steht dort kein Wort mehr. Kern des Unterlassungsbegehrens ist letztlich nur die Interpretation der Stadtwerke Tübingen, ich hätte auch den Gas-Normaltarif vergleichen müssen, wörtlich: „Diese Umstände kennen Sie bzw. hätten Sie bei ein wenig sorgfältigerer Recherche sofort erkennen können.“
Da der Tübinger Normaltarif jedoch völlig systemwidrig unter dem Heiztarif liegt, bin ich darauf nicht gekommen. In Freiburg liegt bei 20 000 kWh/a Gasabnahme der „maxi-Traif“ 5,8% unter dem „medi-Tarif“, In Heidelberg liegt der Comfort-Tarif 6,7 Prozent unter dem Standard-Tarif. In Tübingen ist es umgekehrt.
Beim Normaltarif der Stadtwerke Tübingen beträgt die Preisdifferenz zum Preisrechner der EnBW „nur“ 8,13 Prozent bei 20000 kWh/a, bzw. 10,32 Prozent bei 30 000 kWh/a. Ich bin beim Vergleich der Heiztarife auf 9,9 Prozent gekommen. Und diese Differenz soll „geschäftsschädigend“ und „beleidigend“ sein? Unsere Internetveröffentlichungen werden selbstverständlich mit dem aktualisierten Preisvergleich ab April 2005, dem Vergleich des Normaltarifs der Stadtwerke mit dem Preisrechner der EnBW und diesem Schreiben ergänzt.
Wegen der Unterschiede im Vergleich der Heiztarife und der Normaltarife schickten mir die Stadtwerke zwei Herren ins Haus, die mir, meiner Frau und meinem Sohn das Drohbild einer „Russen-Incasso“ Firma vermittelten. Wegen eines unterschiedlichen , aber für jeden nachvollziehbaren Preisvergleichs (die Internetquellen, die jeder nachsehen kann, wurden angegeben), der jedoch in beiden Fällen ca. 10 Prozent höhere Preise in Tübingen ergibt, werden mir 10000 Euro Strafe angedroht. Das ist absurd.
Verständlich wird die Aktion nur als Versuch der Nötigung. Eine kritischer Gemeinderat soll mundtot gemacht werden. Das Signal an die anderen Stadträte lautet: Wenn ihr euch wehrt, wird es teuer. Juristen raten mir, die Stadtwerke Tübingen anzuzeigen. Als Stadtrat bin ich dem Wohl der Wähler und allen Tübinger Bürgern verpflichtet. Es ist meine Aufgabe, überhöhte Gebühren anzuprangern. Ich fühle mich in bester Gesellschaft. Auch Bundeskanzler Schröder wird nicht müde, die überhöhten Tarife der Versorger zu kritisieren.
Wenn die Stadtwerke Tübingen mit ihrer Drohkulisse Erfolg hätten, würde das die politischen Mandatsträger einschüchtern und eine wirksame öffentliche Kontrolle behindern.
Da die Aktion der Stadtwerke möglicherweise unüberlegt kurz vor der Walpurgisnacht verabredet oder angeordnet wurde, gebe ich den Verantwortlichen der Stadtwerke Zeit bis Montag, dem 2. Mai 2005, 15 Uhr, sich zu erklären. Sie können gerne die „Russen-Inkasso“-Nummer wiederholen, die Kameras liegen bereit. Das Schreiben mit der Überschrift: „Vorab per Fax – eilige Fristsache“, sollte jedoch nicht wie am 28. April 2005 nach der Haustüren-Inszenierung eingehen.
Anton Brenner, Stadt- und Kreisrat
frederic - 2005/04/30 02:20
www.solid-sds.de

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